1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Mieter eines Ferienobjekts des Vereins. Das Objekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Alle mitreisenden Personen – auch Kinder und Gäste – sind bei Ankunft anzumelden.
Bettwäsche und Handtücher können auf Wunsch ausgeliehen werden. Die Bereitstellung erfolgt nach Verfügbarkeit.
2. Vertragsabschluss
Die Anmeldung des Mieters gilt als verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Verein zustande. Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich; bei telefonischer Buchung werden die AGB mit der Bestätigung übermittelt.
3. Zahlung
20 % Anzahlung nach Reservierungsbestätigung. Restzahlung spätestens 3 Wochen vor Anreise. Nutzung erst nach vollständiger Zahlung.
4. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt (Ausnahme: Hütte 7, wenn angemeldet). Es gilt die Haustierordnung.
5. Anreise & Nutzung
Anreise 14:00–18:00 Uhr. Beanstandungen sind sofort zu melden. Der Mieter haftet für Schäden an Inventar und Grundstück, auch durch Kinder oder Gäste. Es gilt die Geländeordnung.
6. Verfügbarkeit & Mängel
Waschmaschinen, Trockner, Sauna, Fahrräder und SUP‑Boards stehen gegen Gebühr zur Verfügung. Technische Defekte sind unverzüglich zu melden. Störungen (z. B. Wasser, Strom) berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Schadenersatz.
7. Haftung
Der Verein haftet nicht für Personen‑ oder Sachschäden, Diebstahl, Unwetter, Insekten oder höhere Gewalt. Ein Versicherungsschutz für Eigentum des Mieters besteht nicht.
8. Abreise & Endreinigung
Abreise bis 11:00 Uhr. Das Objekt ist besenrein zu übergeben; Geschirr, Herd und Kühlschrank sind vom Mieter zu reinigen. Nutzung der Toilette im Mietwohnwagen verpflichtet zur ordnungsgemäßen Entleerung. Bei mangelhafter Reinigung bis zu 60 € Zusatzgebühr.
9. Rücktritt & Umbuchung
Bei Rücktritt vom Vertrag wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet.
Wurde der Gesamtbetrag bereits vollständig bezahlt und erfolgt der Reiseantritt nicht, werden 80 % des Gesamtbetrags zurückerstattet.
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
10. Kündigung durch den Verein
Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn möglich; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
11. Sonstiges
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Gerichtsstand ist Meißen.
AGB – Kurzzeit‑Parzellen / Zeltflächen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die kurzfristige Anmietung von Parzellen oder Zeltflächen auf dem Vereinsgelände. Die Fläche darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Kinder und Gäste sind anzumelden.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Verein zustande. Bei spontaner Anreise erfolgt die Buchung durch Zuweisung einer Fläche vor Ort.
3. Zahlung
Bei Buchungen, die mehr als 4 Wochen vor Anreise erfolgen, kann der Verein eine Anzahlung von 20 % verlangen. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Abreisetag.
4. Nutzung
Anreise 14:00–18:00 Uhr. Die Parzelle ist pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden durch sich, Kinder oder Gäste. Es gilt die Geländeordnung.
4a. Schlüsselübergabe
Wenn für die Nutzung der Parzelle ein Vereinsgeländeschlüssel ausgegeben wird, bestätigt der Mieter den Erhalt bei Anreise. Der Schlüssel bleibt Eigentum des Vereins und ist bei Abreise vollständig zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Mieter für die Kosten der Ersatzbeschaffung.
5. Rückgabe
Rückgabe am Abreisetag bis 12:00 Uhr, vollständig geräumt und müllfrei. Bei Nichtbeachtung können Reinigungskosten entstehen.
6. Rücktritt durch den Mieter
Bei Rücktritt vom Vertrag wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet.
Wurde der Gesamtbetrag bereits vollständig bezahlt und erfolgt der Reiseantritt nicht, werden 80 % des Gesamtbetrags zurückerstattet.
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
7. Rücktritt durch den Verein
Der Verein kann bis 30 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
8. Haftung
Der Verein haftet nicht für Personen‑ oder Sachschäden, Diebstahl, Unfälle oder höhere Gewalt. Versicherungsschutz für Eigentum des Mieters besteht nicht.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung des Vereins.
10. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Meißen. Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht.

